Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 63 Herabsetzung in der Besoldungsgruppe
Stand: 13.04.2025
Ist bei einer Soldatin oder einem Soldaten, bei einer Soldatin im Ruhestand oder einem Soldaten im Ruhestand oder bei einer Person nach § 1 Absatz 3 der Dienstgrad in zwei Besoldungsgruppen aufgeführt, so ist die Herabsetzung in die niedrigere Besoldungsgruppe des Dienstgrades zulässig. Durch die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe gehen alle Rechte aus der bisherigen Besoldungsgruppe verloren. Der Anspruch auf Dienstbezüge und Dienstzeitversorgung richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die herabgesetzt wird. § 64 Absatz 5 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 63 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 17.11.2009 – 2 WD 18.08Zitiert von 1
- BVerwG, 18.02.2016 – 2 WD 19/15Tankkartenmissbrauch durch Tankkartenverwalter; AbsetzungsfristZitiert von 17
- BVerwG, 21.09.2004 – 2 WD 11.04Zitiert von 6
- BVerwG, 25.08.2017 – 2 WD 2/17Außerdienstliches Autorennen; fahrlässige Tötung UnbeteiligterZitiert von 18
- BVerwG, 02.05.2012 – 2 WD 14/11Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Entfernung aus dem Dienst
- BVerwG, 02.05.2012 – 2 WD 14.11Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.12.2024 – 2 WD 26/24Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Fahnenflucht und Erweisens des Hitlergrußes
- BVerwG, 22.08.2024 – 2 WD 1/24 · Unerlaubtes Fernbleiben vom DienstZitiert von 8
- BVerwG, 23.05.2024 – 2 WD 13/23Entfernung aus dem Dienst bei fehlender VerfassungstreueZitiert von 22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.